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Schönheitschirurg

Der Begriff „Schönheitschirurg“ ist gesetzlich nicht geschützt, das bedeutet, dass sich quasi jeder Schönheitschirurg nennen kann, egal ob er dazu die medizinische Ausbildung und die entsprechende Erfahrung besitzt oder nicht. Da es bei einer Schönheitsoperation um Ihren Körper und Ihr Aussehen geht sollten Sie hier ausgesprochen vorsichtig sein und sich nur in eine Schönheitsklinik begeben die einen entsprechenden Ruf hat und wo entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden kann. Berufsbezeichnungen wie ästhetischer Chirurg oder kosmetischer Chirurg sind ebenfalls nicht geschützt und können daher von jedem verwendet werden. Entsprechend hoch ist die Zahl der schwarzen Scharfe natürlich auch in dieser Branche. Einige Chirurgen sind lediglich aufs Geldverdienen aus.

In mehr Sicherheit wiegen kann man sich wenn der behandelnde Arzt den Titel „plastischer Chirurg“ trägt, denn dieser erfordert eine entsprechende Facharzt-Ausbildung und kann nicht von jedem verwendet werden. Gleiches gilt für Wiederherstellungschirurg, hier ist ebenfalls nachweislich eine entsprechende Ausbildung von Nöten.